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Auftaktveranstaltung des Strafverteidigerjahres: Dokumentation des Strafverfahrens

28Mai13:00Auftaktveranstaltung des Strafverteidigerjahres: Dokumentation des Strafverfahrens

Veranstaltungsdetails

Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien nunmehr angekündigt, die seit langem geforderte Dokumentation des Strafverfahrens sowohl im Haupt- als auch im Vorverfahren einzuführen. Denn auch der Verlauf der Hauptverhandlung bleibt im Wesentlichen undokumentiert und wird lediglich im richterlichen Protokoll zusammenfassend festgehalten. Bemängelt wird dies seit Jahrzehnten – bereits der 63. Deutsche Juristentag im Jahr 2000 nahm sich des Themas an, 2010 legte die BRAK eine Stellungnahme mit konkreten Regelungsvorschlägen vor, in der vergangenen Legislaturperiode arbeitete eine Expert*innenkommission mögliche und notwendige Reformen heraus.
Gleichwohl wird die Einführung der audio-visuellen Dokumentation des Vor- und Hauptverfahrens nicht nur Widerstand bei den Justizverwaltungen und Teilen der Richterschaft hervorrufen, sondern auch konkrete Umsetzungsprobleme mit sich bringen:
• Wer erhält auf welche Weise Zugriff auf die Aufzeichnungen (Aktenein-
sichtsrecht) und welche Einschränkungen sind aufgrund der Persönlichkeitsrechte Aufgezeichneter zu erwarten? Bereits jetzt werden Aufzeichnungen gem. § 136 Abs. 4 S. 2 StPO der Verteidigung regelhaft nicht zur Akte mitgegeben.
• Sollten Aufzeichnungen transkribiert werden (inkl. der automatisierten ›technischen Transkription‹ mit all ihren Fehlern)?
• Welche Beweisverwertungsverbote müssen bei der audio-visuellen Vernehmung Beschuldigter greifen?
• Welche Gefahren erwachsen aus einem Transfer der Aufzeichnungen in die Hauptverhandlung (Unmittelbarkeitsprinzip) und wie kann die Wahrnehmung von Zeugnisverweigerungsrechten gestaltet werden?

Nähere Informationen zu der Veranstaltung (im Rahmen de Strafverteidigerjahres) und Anmeldung hier

 

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Zeit

Mai 28(Samstag) 1:00pm(GMT+02:00)