24/7 NOTRUF: 0171 532 81 04

Die Menschenrechtsbeschwerde in Strafsachen | 16. Mai 2024

Am Donnerstag, 16.05.2024 um 19 Uhr

findet unsere nächste Fortbildungsveranstaltung statt im Eine-Welt-Haus München, Schwanthaler Straße 80 – im Werkstattraum.

Thema: Die Menschenrechtsbeschwerde in Strafsachen

Referent: Prof. Dr. Robert Esser, Uni Passau

Moderation: Rechtsanwältin Ricarda Lang, München

Die Menschenrechtsbeschwerde ist in Strafverfahren die „letzte Instanz“, wenn die nationalen Gerichte sich verweigert haben. Die ständig steigende Anzahl von Beschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Anschluss an das nationale Strafverfahren zeugt dabei auch von einer „Internationalisierung“ der Strafverteidigung mit der Folge, dass auch in nationalen Verfahren die Verteidigung mit der Rechtsprechung des EGMR zu den Beschuldigtenrechten der EMRK argumentieren kann und muss. Wie bei einer Verfassungsbeschwerde müssen auch bei einer Beschwerde zum EGMR bestimmte formale Voraussetzungen eingehalten werden, deren Grundstein teils schon in der Instanz gelegt werden muss. Herr Prof. Esser wird uns die Voraussetzungen für eine zulässige und begründete Menschenrechtsbeschwerde skizzieren und die Wesentlichen, für die Praxis der Strafverteidigung erforderlichen Entscheidungen des EGMR darlegen. An dieser Stelle schon jetzt vielen herzlichen Dank für die Bereitschaft, erneut zu referieren!

Die Veranstaltung ist kostenlos und es wird wie immer eine FAO-Bescheinigung erteilt.

 → Alle Beiträge