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Online-Fortbildung: „Crashkurs: beA-Nutzungspflicht im Strafverfahren“ (Referent: RA Clemens Hof)

21Dez17:0020:00Online-Fortbildung: „Crashkurs: beA-Nutzungspflicht im Strafverfahren“ (Referent: RA Clemens Hof)

Veranstaltungsdetails

Die Fortbildung erläutert die wichtigsten Problemfelder des beA ab dem 01.01.2022 und soll einen Überblick bieten, welche Probleme sich hier in wenigen Wochen stellen werden, etwa:

  • Inkrafttreten des § 32d StPO (beA-Nutzungspflicht u.a. bei Berufungs- und Revisionseinlegung und -begründung!)
  • Anforderungen an eine Signatur
  • Anforderungen an Dateien
  • Umgang mit Störungen
  • Erkenntnisse zum Umgang der Strafjustiz mit der aktiven beA – Nutzungspflicht ab 01.01.2022

 Wichtig: Der Kurs wird sich trotz einiger technischen Fragen, die sich aus der Natur der Sache ergeben, NICHT mit Fragen des technischen Supports beschäftigen (wie z.B.: Wie richte ich das beA ein? Was für Technik brauche ich da? Was ist ein Browser? Warum hängt mein Computer?). Es geht vielmehr darum, einen Überblick über die wichtigsten Regelungen zum beA in letzter Minute zu erhalten, damit man die verbleibenden Wochen ggf. noch zur Nachjustierung in der eigenen Kanzlei nutzen kann.

Die Veranstaltung wird eine Kooperation der Baden-Württembergischen, Hessischen und Bayerischen Strafverteidigervereinigungen / -initiativen. Die Veranstaltung wird 2-3 Stunden dauern und es wird natürlich auch wieder FAO-Bescheinigungen geben.

Es wird dann ein Link an alle angemeldeten Teilnehmer verschickt, der euch und Sie zu einer zentralen sog. Landing Page bringt. Vorsorglich empfehlen wir euch und Ihnen, sich 15 min vorher einzuloggen, um evtl. technische Probleme zu klären.

Anmeldung  für die Veranstaltung diesmal bitte ausnahmsweise unter: info@strafverteidiger-bayern.de

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Zeit

Dezember 21(Dienstag) 5:00pm - 8:00pm(GMT-11:00)