24/7 NOTRUF: 0171 532 81 04

Vortrag „Das neue Recht der Vermögensabschöpfung“

am Donnerstag, 05. Oktober 2017


im EineWeltHaus, Schwanthalerstraße 80, 80336 München


von RA Markus Meißner (München)


Am 13. April 2017 hat der Bundestag das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung verabschiedet, welches zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist (BGBl I 2017 Nr. 22, S. 872). Bereits ein erster Blick auf die Änderungen des materiellen Rechts wie auch der Verfahrensvorschriften macht die Zielsetzung des Reformvorhabens deutlich: Unter dem Motto „Verbrechen darf sich nicht lohnen“ sollen die Möglichkeiten der Vermögensabschöpfung maximiert werden. Das Instrumentarium der Vermögensabschöpfung soll von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Polizei zukünftig wesentlich häufiger und konsequenter angewandt werden, um so im einzelnen Fall das kriminalpolitische Ziel einer vollständigen Vermögensabschöpfung zu erreichen. Hierzu wird das bereits vorhandene Abschöpfungsinstrumentarium erweitert, neue Abschöpfungsinstrumente werden geschaffen.


Markus wird das neue Gesetz vorstellen und in seinem Vortrag anhand von Beispielsfällen die wesentlichen Änderungen im materiellen und prozessualen Recht beleuchten.


Der an sich für den 5.10. geplante Vortrag zur Besetzungsrüge wird gelegentlich nachgeholt.


 → Alle Beiträge