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Verteidigung im Maßregelvollzug (§§ 63, 64 StGB) | 25. Oktober 2024

Am

  • Freitag, 25.10.2024, 18:00 Uhr
  • Universität Passau, Hörsaal 2
  • Philosophicum, PHIL (Innstraße 25)

findet unsere nächste Fortbildungsveranstaltung statt, diesmal zum Thema „Verteidigung im Maßregelvollzug.

  • Referent: RA Herrlin Markja, München
  • Thema: Verteidigung im Maßregelvollzug (§§ 63, 64 StGB)
  • Dauer: ca. 60-90 Minuten

Die meisten von uns verteidigen gelegentlich auch im Maßregelvollzug oder führen Mandate aus der Instanz auch im Maßregelvollzug fort. Thematisiert werden im Rahmen des Vortrags daher überblicksartig Besonderheiten im Mandatsverhältnis (z.B. wenn der Mandant unter Betreuung steht), Vollzugsablauf von der Ladung bis zur Entlassung (inkl. Vorwegvollzug und Krisenintervention), Therapiemaßnahmen und Stufenplan auf dem Weg zur Entlassung, turnusmäßige Prüfung der weiteren Vollstreckung, zeitliche Grenzen einer Unterbringung nach §§ 63/64 StGB, Anrechnung einer Unterbringung nach § 64 StGB auf die Strafhaft sowie Rechtsmittel gegen Maßnahmen in der Unterbringung und gegen gerichtliche Entscheidungen.

Die Veranstaltung ist eingebettet in eine zweitägige Vorlesung an der Universität Passau, die vom Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Robert Esser (Forschungsstelle Human Rights in Criminal Proceedings – HRCP) im juristischen Schwerpunktstudium organisiert wird. Im Rahmen dieser Vorlesung wird der Dozent, Herr Dr. Peter Grampp, Chefarzt der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie im Klinikum St. Georg in Leipzig, bereits am Freitag ab 13.00 Uhr über grundlegende und aktuelle Fragen der Forensischen Psychiatrie berichten. Der Vortrag von RA Markja zur anwaltlichen Perspektive wird sich um 18:00 Uhr an die Ausführungen von Dr. Grampp anschließen.

Herr Dr. Grampp wird zunächst eine allgemeine Einführung geben, also zur Definition und Position der Forensischen Psychiatrie. Danach wird er die Grundlagen der Definition der Schuldfähigkeit (Stufe 1 und 2) erläutern, darunter medizinische Argumente für die Eingangskriterien, die Fähigkeit zur normativen Willensbildung und Steuerungsfähigkeit (exekutiv, motivational). Im Anschluss erfolgt die Erläuterung der Maßregel des § 63 StGB und die Aufgaben des Gutachters. Am Samstag werden verschiedene Krankheitsbilder als Exkurs dargestellt, Alkohol und die Maßregel gem. § 64 StGB sowie das Thema Prognosegutachten stehen im Fokus. Je nach Diskussion und Verlauf kann ggf. noch ein Sonderthema (z.B. Haftfähigkeit, Prozessfähigkeit / Aussagepsychologische Gutachten) angeschnitten werden.

In Absprache mit Herrn Prof. Esser und Herrn Dr. Grampp besteht die Möglichkeit, am Freitag und auch am Samstag an der gesamten Vorlesung teilzunehmen; eine FAO-Bescheinigung können wir allerdings nur für die Abendveranstaltung ausstellen.

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