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Seminar: „§§ 35, 36 BtMG – Die Verteidigung von betäubungsmittelabhängigen Beschuldigten“

Referent*in: RA Helmut Mörtl


                   Dipl.-Soz.-Päd. Elisabeth Pollwein-Hochholzer


Termin:       30.11.2018 | 13:00 - 18:00 Uhr


                   01.12.2018 | 09:00 - 16:00 Uhr


Ort:             EineWeltHaus, Schwanthalerstr. 80, 80336 München



Die Devise des Seminars lautet: Keine Verteidigung eines*r betäubungsmittelabhängigen Beschuldigten ohne die genaue Prüfung der Anwendbarkeit des Grundsatzes »Therapie statt Strafe«.


Eine sachgerechte und optimale Verteidigung von betäubungsmittelabhängigen Mandant*innen ist ohne Kenntnis dieses Regelwerks und deren Möglichkeiten nicht möglich.


Die Fortbildungsveranstaltung befasst sich umfassend mit den Voraussetzungen und Möglichkeiten der Rückstellung der Strafe bei betäubungsmittelabhängigen Beschuldigten/ Verurteilten.


 



Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. statt.


Es werden 10 Fortbildungsstunden gem. § 15 FAO bestätigt.


 


Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie <a href="/content/sites/default/files/media/RAV-Fortbildung_

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