Seminar: „§§ 35, 36 BtMG – Die Verteidigung von betäubungsmittelabhängigen Beschuldigten“
Referent*in: RA Helmut Mörtl
Dipl.-Soz.-Päd. Elisabeth Pollwein-Hochholzer
Termin: 30.11.2018 | 13:00 - 18:00 Uhr
01.12.2018 | 09:00 - 16:00 Uhr
Ort: EineWeltHaus, Schwanthalerstr. 80, 80336 München
Die Devise des Seminars lautet: Keine Verteidigung eines*r betäubungsmittelabhängigen Beschuldigten ohne die genaue Prüfung der Anwendbarkeit des Grundsatzes »Therapie statt Strafe«.
Eine sachgerechte und optimale Verteidigung von betäubungsmittelabhängigen Mandant*innen ist ohne Kenntnis dieses Regelwerks und deren Möglichkeiten nicht möglich.
Die Fortbildungsveranstaltung befasst sich umfassend mit den Voraussetzungen und Möglichkeiten der Rückstellung der Strafe bei betäubungsmittelabhängigen Beschuldigten/ Verurteilten.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. statt.
Es werden 10 Fortbildungsstunden gem. § 15 FAO bestätigt.
Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie <a href="/content/sites/default/files/media/RAV-Fortbildung_
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