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Online-Fortbildungsveranstaltung: Innovative digitale Ermittlungsansätze – nie mehr »Aussage gegen Aussage«

Freitag, den 1. Juli um 15.00 Uhr bis voraussichtlich 20:00 Uhr

Referent: Staatsanwalt Martin Reiter, Saarbrücken

Moderation: Rechtsanwältin Anette Scharfenberg, Lörrach

 

Wir Strafjuristen kennen das ungute Gefühl, wenn sich eine Verurteilung allein auf Zeugenaussagen, schlimmstenfalls auf eine einzige Zeugenaussage stützen soll. Hier ist die Gefahr von Fehlurteilen besonders hoch. Aber müssen wir uns in solchen Fällen immer auf die Menschenkenntnis des Gerichts oder die Qualität eines Glaubhaftigkeitsgutachters verlassen?

Wird eine Straftat über der Bagatellgrenze begangen, ist es selbstverständlich, dass eine Spurensicherung stattfindet. Diese umfasst die sichtbaren Spuren wie Schuhspuren ebenso wie die unsichtbaren Spuren etwa in Form von DNA-Resten.

Doch der Mensch hinterlässt mittlerweile auch andere unsichtbare Spuren in Form einer Vielzahl personenbezogener Daten. Bei personenbezogenen Daten findet eine Spurensicherung, die alle tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, in aller Regel nicht statt. Dabei werfen diese Daten oft einen klaren Lichtschein in das Halbdunkel des Aussage-gegen-Aussage-Dilemmas.

Kurz: Personenbezogene Daten sagen öfter die Wahrheit als Menschen.

Der Vortrag soll einen kleinen Spalt der Tür zur Welt der personenbezogenen Daten öffnen, die bislang in Strafverfahren nur eine ganz untergeordnete Rolle spielt.

Im ersten Teil des Vortrags wird beschrieben, wo überall privat erhobene Daten anfallen und wie und wo sie gespeichert werden. Erläutert wird dies beispielsweise für digitale Assistenten („Alexa“), Spielzeuge mit Internetanschluss, Smarthome-Anwendungen, Telemetrie in Kraftfahrzeugen, Smartphones, Wearables und Fitness-Tracker.
Im zweiten Teil des Vortrags geht es um juristische Grundlagen und Probleme bei der Erhebung und Verwertung dieser Daten angefangen bei der Grundrechtsproblematik über die Rechtsgrundlagen für OSINT-Ermittlungen bis hin zu den besonderen Problemen bei der Auswertung von Kommunikationsinhalten bei Smartphones unter Berücksichtigung des Auslandsbezugs beim Cloud-Computing.

Für die Teilnahme werden wir 5 Fortbildungsstunden nach  FAO bescheinigen.

 

 

 

 

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