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Mitgliederversammlung | 15.04.2015 in München

am         Mittwoch, den 15.04.2015 


um         20:00 Uhr 


im          Eine-Welt-Haus, Schwanthalerstraße 80, 80336 München


 


TOP 1: Begrüßung


TOP 2: Vortrag (Details s. unten)


TOP 3: Sonstiges


 


Vortrags-Thema: "Die neue Pflicht zur Belehrungsdokumentation - Neues von der V-Mann-Front"


Referenten: Rechtsanwälte und FA Strafrecht Sascha Petzold und Özhan Erenoglu, München


 


Die Referenten berichten über die bislang wenig zur Kenntnis genommene neue Gesetzeslage zur Belehrungsdokumentation (§168b Abs. 3 StPO) und erläutern die europarechtlichen Hintergründe, die sich auf den Inhalt der Dokumentationspflicht Auswirken muss. Nachdem die Strafermittlungsbehörden sich aber weiterhin mit Textbausteinen und Ankreuzlösungen begnügt, bieten sich hier Verteidigungsmöglichkeiten. (vgl. Beschl. v. 2.7.2009 - 2 BvR 1691/07 und BVerfG, Beschl. v. 5.3.2012 - 2 BvR 1464/11.)


Hierzu hat unser Vorstandsmitglied Sascha Petzold bereits im strafverteidiger-wiki Informationen zusammen getragen:
http://strafverteidiger-wiki.de/index.php?title=Belehrung_des_Beschuldigten_-_Dokumentationspflicht



Als zweiten Punkt berichten die Referenten über zwei neue Entscheidungen zum V-Mann. Der EGMR hat in seiner Furcht-Entscheidung den Einsatz von V-Leuten kritisiert und verlangt bei bestimmten Konstellationen ein Beweisverwertungsverbot. Das BVerfG scheint zufrieden mit den Ermittlungsmethoden zu sein und zeigt sich dem EGMR gegenüber renitent. Ob und inwieweit, dennoch sich Möglichkeiten aus dieser Entscheidung des BVerfG ergeben ist dennoch zu hinterfragen. 


 


Wie gewohnt bietet die Veranstaltung für die Mitglieder der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger die Möglichkeit, einen Nachweis gem. § 15 FAO zu erwerben.


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