Fortbildung: „Videovernehmung im Sexualstrafrecht – Chancen und Risiken“ | 17. Juli 2025
Unsere nächste Fortbildungsveranstaltung wird es
- am 17.07.2025
- um 19.00 Uhr
- im Eine-Welt-Haus München, Schwanthaler Straße 80 geben.
Thema des Abends: „Videovernehmung im Sexualstrafrecht – Chancen und Risiken“
Teilnehmer:
- RA Philip Müller
- VRiLG Braumandl
- RA Dr. Timo Westermann (Perspektive Opfervertretung)
Videovernehmungen gelten als Fortschritt im Opferschutz – besonders im Sexualstrafrecht.
Im Unterschied zur Hauptverhandlung wird die richterliche Vernehmung per Video aufgezeichnet – und bleibt so als Beweismittel unverfälscht zugänglich. In der Hauptverhandlung hingegen stehen oft nur handschriftliche oder gedächtnisbasierte Mitschriften zur Verfügung. Ein früher persönlicher Eindruck kann außerdem die Weichen für das weitere Verfahren stellen und damit unnötiges Leid für Zeugen wie auch für Beschuldigte durch den Druck des laufenden Verfahrens zumindest abmildern.
Gleichzeitig droht sich die Rollenzuschreibung von „Täter“ und „Opfer“ bereits in einem frühen Stadium zu verfestigen – mit weitreichenden Folgen. Diese Entwicklung steht nicht isoliert: Im Sexualstrafrecht treffen unscharfe Tatbestände, überlange Verjährungsfristen und eine weit verbreitete Gleichsetzung psychischer Auffälligkeiten mit angeblichen Tatfolgen aufeinander. Es entsteht eine strukturelle Gefahr der Schuldvermutung.
Gerade im Sexualstrafrecht, das von hoher moralischer Aufladung geprägt ist, werden die Grenzen der Verfahrensrechte immer wieder neu verhandelt – häufig zugunsten symbolischer Schutzinteressen. Die dabei entstehenden Verschiebungen haben Folgen über das Einzelfeld hinaus: Was sich hier durchsetzt, verändert das Strafverfahren insgesamt.
Der Vortrag versteht sich als Einladung zur Diskussion: über die Erkenntnismöglichkeiten und -grenzen früher richterlicher Vernehmungen, über strukturelle Risiken – und über die Voraussetzungen eines fairen, rechtsstaatlichen Strafverfahrens.
Wie immer ist die Veranstaltung kostenlos und wir erteilen im Anschluss eine FAO-Bescheinigung für die Ini-Mitglieder. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
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