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Das erste PKK-Verfahren in Deutschland | 12. Mai 2016 in München

am 12.05.2016 um 20.00 Uhr im EineWeltHaus, Schwanthalerstraße 80, 80336 München


Vortrag zum Thema: "Das erste PKK-Verfahren in Deutschland."


Teil der Ringveranstaltung "Verteidigung in politischen Prozessen"


ReferentInnen: RAin Edith Lunnebach (Köln) und RA Charly Heydenreich (Bonn)


 


Das erste große PKK-Verfahren begann am 24. Oktober 1989 vor dem OLG Düsseldorf und endete am 7. März 1994. Angeklagt waren 18 türkische Staatsangehörige wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Mordes und anderer Straftaten.


 


Ringveranstaltung "Verteidigung in politischen Prozessen"


Die Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. befasst sich von November 2015 bis November 2016 an insgesamt sieben Abenden mit dem Schwerpunkt der Verteidigung in politischen Prozessen in der Bundesrepublik Deutschland.


Gerhard Mauz schrieb zu den Baader-Meinhof-Prozess:



Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik steht der Beruf des Strafverteidigers im Mittelpunkt einer öffentlichen grundsätzlichen Auseinandersetzung. Das ist eine Sensation (…), dass ein Strafverteidiger für seinen Mandanten eintrat, wurde als selbstverständlich hingenommen, er spielte die ihm zugewiesenen Rolle (eines rechtsstaatlichen Feigenblatts). Nun wird endlich in diesem Land verteidigt und schon ist von Missbrauch die Rede.



Die Veranstaltungsreihe widmet sich unter anderem der Darstellung des Politischen Prozesses und dessen Definition, dem Selbstverständnis des Verteidigers in Politischen Prozessen, seinem Außen- und Innenbild. Anhand ausgewählter Politischer Prozesse wird der Politische Prozess exemplarisch dargestellt. Die Rolle des Staates, das heißt die politische Justiz damals wie heute, wird dabei aufgezeigt.


Was ist der Politische Prozess und was ist Politische Verteidigung? Ist der heutige Strafprozess einer Politischen Verteidigung noch zugänglich? Wie hat sich die politische Justiz, der Politische Prozess und der Strafverteidiger entwickelt?


Die Veranstaltungsreihe wird sich auch damit beschäftigen, dass der Verteidiger sich ggfs. von einer von Gerhard Mauz gepriesenen Strafverteidigung, die diese Bezeichnung verdient, wieder weit entfernt und sich im Laufe der Jahre schleichend zu dem rechtsstaatlichen Feigenblatt zurückentwickelt hat. Die heutigen Medien preisen diese Entwicklung und huldigen diese Art der Strafverteidigung als sog. professionelle Strafverteidigung. Ist eine Verteidigung, die nicht aneckt, nicht stört, sondern ihren Beruf lautlos verrichtet, (gesellschafts)politisch in Zeiten der gesetzlichen Kodifikation von Verständigungen im Strafprozess gewollt? Zudem hat die Entpolitisierung der Gesellschaft auch große Teile der Strafverteidigerzunft erreicht.


 


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