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Crashkurs: beA-Nutzungspflicht im Strafverfahren
von RA Clemens Hof (Berlin) am 21. Dezember 2021 um 17.00 Uhr als Zoom-Konferenz.
Die Fortbildung erläutert die wichtigsten Problemfelder des beA ab dem 1. Januar 2022 und soll einen Überblick bieten, welche Probleme sich hier in wenigen Wochen stellen werden, etwa:
- Inkrafttreten des § 32d StPO
- Anforderungen an eine Signatur
- Umgang mit Störungen
- Anforderungen mit Dateien
- Erkenntnisse zum Umgang der Strafjustiz mit der aktiven beA-Nutzungspflicht ab 01. Januar 2022
Der Kurz wird sich nicht mit Fragen des technischen Support (Einrichtung, Kanzlei-Infrastruktur,…) beschäftigen.
Die Veranstaltung ist eine Kooperation der Baden-Württembergischen, Hessischen und Bayerischen Strafverteidigervereinigungen / -initiativen. Die Dauer ist auf 2-3 Stunden angesetzt und kann als FAO-Fortbildung bescheinigt werden.
Download Einladung_beA_Strafverfahren
Anmeldung bitte per E-Mail an info@strafverteidiger-bayern.de.
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