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Crashkurs: beA-Nutzungspflicht im Strafverfahren

von RA Clemens Hof (Berlin) am 21. Dezember 2021 um 17.00 Uhr als Zoom-Konferenz.

Die Fortbildung erläutert die wichtigsten Problemfelder des beA ab dem 1. Januar 2022 und soll einen Überblick bieten, welche Probleme sich hier in wenigen Wochen stellen werden, etwa:

  • Inkrafttreten des § 32d StPO
  • Anforderungen an eine Signatur
  • Umgang mit Störungen
  • Anforderungen mit Dateien
  • Erkenntnisse zum Umgang der Strafjustiz mit der aktiven beA-Nutzungspflicht ab 01. Januar 2022

Der Kurz wird sich nicht mit Fragen des technischen Support (Einrichtung, Kanzlei-Infrastruktur,…) beschäftigen.

Die Veranstaltung ist eine Kooperation der Baden-Württembergischen, Hessischen und Bayerischen Strafverteidigervereinigungen / -initiativen. Die Dauer ist auf 2-3 Stunden angesetzt und kann als FAO-Fortbildung bescheinigt werden.

Download Einladung_beA_Strafverfahren

Anmeldung bitte per E-Mail an info@strafverteidiger-bayern.de.

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