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Auftaktveranstaltung des Strafverteidigerjahres: Dokumentation des Strafverfahrens

Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien nunmehr angekündigt, die seit langem geforderte Dokumentation des Strafverfahrens sowohl im Haupt- als auch im Vorverfahren einzuführen. Denn auch der Verlauf der Hauptverhandlung bleibt im Wesentlichen undokumentiert und wird lediglich im richterlichen Protokoll zusammenfassend festgehalten. Bemängelt wird dies seit Jahrzehnten – bereits der 63. Deutsche Juristentag im Jahr 2000 nahm sich des Themas an, 2010 legte die BRAK eine Stellungnahme mit konkreten Regelungsvorschlägen vor, in der vergangenen Legislaturperiode arbeitete eine Expert*innenkommission mögliche und notwendige Reformen heraus.
Gleichwohl wird die Einführung der audio-visuellen Dokumentation des Vor- und Hauptverfahrens nicht nur Widerstand bei den Justizverwaltungen und Teilen der Richterschaft hervorrufen, sondern auch konkrete Umsetzungsprobleme mit sich bringen:
• Wer erhält auf welche Weise Zugriff auf die Aufzeichnungen (Aktenein-
sichtsrecht) und welche Einschränkungen sind aufgrund der Persönlichkeitsrechte Aufgezeichneter zu erwarten? Bereits jetzt werden Aufzeichnungen gem. § 136 Abs. 4 S. 2 StPO der Verteidigung regelhaft nicht zur Akte mitgegeben.
• Sollten Aufzeichnungen transkribiert werden (inkl. der automatisierten ›technischen Transkription‹ mit all ihren Fehlern)?
• Welche Beweisverwertungsverbote müssen bei der audio-visuellen Vernehmung Beschuldigter greifen?
• Welche Gefahren erwachsen aus einem Transfer der Aufzeichnungen in die Hauptverhandlung (Unmittelbarkeitsprinzip) und wie kann die Wahrnehmung von Zeugnisverweigerungsrechten gestaltet werden?

samstag, 28. mai 2022
panel 1 : ermittlungsverfahren
panel 2 : hauptverhandlung
sonntag, 29. mai 2022
panel 3 : allgemeine probleme
diskussion : candid camera – live aus der taz kantine

Nähere Informationen zu der Veranstaltung (im Rahmen de Strafverteidigerjahres) und Anmeldung hier

 

 

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