„Kryptohandys Update“
Liebe Mitglieder,
wir möchten auf folgende Veranstaltung der Initiative Baden-Württemberg und Hessen hinweisen:
Die Vereinigung Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger Baden-Württemberg e.V und die Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. – Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen lädt am 04.12.2025 von 18:00 Uhr bis vsstl. 20:30 Uhr zur
Online-Fortbildungsveranstaltung
„Kryptohandys Update“Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zu Anom und Sky-ECC inklusive Exkurs zur zwangsweisen Entsperrung von Handys und Tabletts durch Fingerprint“
Referent: Rechtsanwalt Stefan Allgeier, Mannheim
Moderation: Rechtsanwältin Anette Scharfenberg, Lörrach
Hier können Sie sich kurz vor Beginn der Veranstaltung zum Meeting anmelden:
In den letzten Monaten überschlugen sich die Ereignisse rund um Anom und Sky-ECC hinsichtlich der Fragen der Verwertbarkeit im Strafverfahren. Sowohl der BGH als auch das Bundesverfassungsgericht haben sich positioniert, während neue Erkenntnisse Zweifel an den Erkenntnisgrundlagen der Gerichte wecken. Zugleich häufen sich die Entscheidungen von Gerichten außerhalb Deutschlands, die erhebliche Zweifel an der rechtmäßigen Datenerlangung konstatieren. Das Seminar soll einen Überblick über die aktuelle Situation geben und in einem Exkurs auch auf die neue Rechtslage zur Frage der Entsperrung von Handys und Tablets etc. durch erzwungenen Fingerprint eingehen.
Die Teilnahme an der Fortbildung ist für unsere Mitglieder und die Mitglieder des Pflichtverteidigerbüros e.V. Stuttgart kostenlos. Für die Teilnahme werden wir 2,5 Fortbildungsstunden nach FAO bescheinigen.
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