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40. Strafverteidigertag | 2016

4. - 6. März 2016 in Frankfurt am Main



Bild und Selbstbild der Strafverteidigung




"Ein Verteidiger, der seine Aufgaben ernst nimmt, muss [...] der Justiz die Grenzen ihrer eigenen Gerechtigkeit deutlich machen..."



(Heinrich Hannover, Die Republik vor Gericht)


Verhandlungen in Abwesenheit des Angeklagten, Verteidigerausschluss kurz vor Prozessbeginn, Verbot gemeinschaftlicher Verteidigung, Entpflichtungen wegen angeblicher Unbotmäßigkeit, Kontaktsperregesetz, das Abhören von Verteidigergesprächen - als der Strafverteidigertag vor 40 Jahren erstmals tagte, schien allen Beteiligten klar, dass Verteidigung »Kampf« bedeutet: Ein Kampf, bei dem es um mehr als Berufsstandsrechte darum ging, Angriffe des Staates gegen Freiheitsrechte der Bürger abzuwehren. »Gegengewicht zu staatlicher Gewalt kann Strafverteidigung nur dann sein, wenn sie selbst frei ist«, fasste Werner Holtfort auf dem 2. Strafverteidigertag zusammen, »Eingriffe in diese Freiheit sind immer Einschränkungen der Rechte des Bürgers.«


Vieles hat sich seitdem geändert. Eingriffe in Verteidigungs- und Beschuldigtenrechte finden heute nicht mehr (nur) im Namen der Staatssicherheit statt, sondern zur »Effektivierung«, »Beschleunigung« und besseren »Ressourcennutzung« - oder aber zur Stärkung von »Opferrechten«. Die Strafverteidiger/innen selbst sind von diesem Wandel nicht verschont geblieben: Klagen die einen über »Krawallverteidiger«, so warnen andere vor angepassten »Verurteilungsbegleitern«. Den heroisch anmutenden »Kampf ums Recht« bemühen indes fast nur noch Werbeagenturen auf der Suche nach Texten für Anwaltshomepages.


Grund genug für eine gründliche Bestandsaufnahme.


 


Programm


Freitag, 4. März 2016 : 18.30 - 20.30 in der Frankfurter Paulskirche


Eröffnung und Begrüßung
Eröffnungsvortrag: »Vom (unmöglichen) Zustand der Strafverteidigung« / Rechtsanwalt Thomas Scherzberg (Frankfurt/Main)


im Anschluss: Empfang für die Gäste des Strafverteidigertages im Foyer der Paulskirche


 


Samstag, 5. März 2016 : 9.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr


Arbeitsgruppen:


AG 1: StPO-Reform
AG 2: Verlorene Unschuld(svermutung). Opferrechte vs. Beschuldigtenrechte
AG 3: Polizeizeugen
AG 4: Das Weltbild des Strafríchters. Ist die Unabhängigkeit der Richter unabdingbar?
AG 5: Mindeststandards der Strafverteidigung
AG 6: 40 Jahre Terrorismusstrafrecht
AG 7: Rassismus im Strafverfahren
AG 8: Das neue Korruptionsstrafrecht
AG 9: Hören-Sehen-Verstehen. Rollenverhalten in der Hauptverhandlung (Teil 4)


Zusatzveranstaltungen:


Aktuelles aus Europa
RA Carl W. Heydenreich informiert über aktuelle Entwicklungen des europäischen Strafrechts
(im Anschluss an die Arbeitsgruppen)


18.00 Uhr
Historischer Vortrag
Werner Renz (Fritz Bauer Institut Frankfurt/Main) über Henry Ormond - Rechtsanwalt 1901-1973


19.00 Uhr
30 Jahre Frankfurter Notdienst in Strafsachen
RAin Waltraut Verleih über Sinn, Widerstände und Erfolge des Notdienstes


 



Sonntag, 6. März 2016 : 10.00 - ca. 12.30 Uhr


Schlussdiskussion


 


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