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39. Strafverteidigertag | 2015

Flyer für den 39. Strafverteidigertag


Freitag, 6. März 2015


Musik- und Kongresshalle (MuK)


18.30 Uhr Eröffnung und Begrüssung


durch den Vorsitzenden der Schleswig-Holsteinischen Strafverteidigervereinigung RA Andreas Mroß


19.00 Uhr Eröffnungsvortrag


RA Gerald Goecke (Kiel)


»Wahrnehmungsherrschaft über die Beweiserhebung und das Recht auf ein faires Verfahren«


anschl./ca.


20.30 Uhr Empfang im Foyer der MuK


 


Samstag, 7. März 2015


9.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr


Arbeitsgruppen (ausf. Beschreibung)


Aktuelles aus Europa


RA Dr. Heiko Ahlbrecht informiert über aktuelle Entwicklungen des europäischen Strafrechts


Historischer Vortrag


Landgerichtspräsident i.R. Hans-Ernst Böttcher: »Der Lübecker Jurist Gustav Radbruch - aktueller denn je«


 


Sonntag, 8. März 2015


10.00 - 12.30 Uhr Schlussdiskussion


 


»Strafprozessreform ist ein Begriff, der großes Unheil ankündigt.«


[Peter-Alexis Albrecht auf dem 25. Strafverteidigertag, 2001]


Die Reform des Strafprozesses ist Thema des Strafverteidigertages seit es ihn gibt. Bereits 1978 forderte der Strafverteidigertag u.a. die frühzeitige Pflichtverteidigerbeiordnung im Ermittlungsverfahren, ein Teilnahmerecht bei polizeilichen/staatsanwaltschaftlichen Vernehmungen und bei Durchsuchungen sowie die Wiederherstellung der Subjektrolle des Angeklagten im Hauptverfahren.


Statt dessen kamen die fortschreitende Verpolizeilichung des Ermittlungsverfahrens und eine immer weitere Straffung des Verfahrens auf Kosten der Beschuldigtenrechte. Älter noch als der Strafverteidigertag ist die Klage über Ressourcenknappheit und Überlastung der Justiz. Zuletzt 2001 wurde mit den sog. »Eckpunkten einer Reform des Strafverfahrens« angekündigt, den Strafprozess grundlegend zu reformieren. Unter der Bezeichnung »partizipatorisches Verfahren« sollten erstmals auch Rechte des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren durch erweiterte Teilhabe- und Informationsrechte gestärkt werden - für den Preis eines Transfers in die Hauptverhandlung.


Als die »Reform« den Gesetzgebungsprozess erreichte, war von Partizipation längst keine Rede mehr. Stattdessen kamen Opferrechtsreform und Justizmodernisierungsgesetz 1 & 2.


Skepsis ist also angebracht, wenn von Strafprozessreform die Rede ist. Dabei gäbe es vieles, das dringend reformiert gehörte. Zeit, selbst in die Offensive zu gehen und zu fragen: Welche Reform braucht der Strafprozess?


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